Stellungnahme Dezember 2025
zum Entwurf des Regionalplans Südhessen (RPS) und zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP)
hier: Geplante Wohnbebauung Waldhof-West in Offenbach am Main
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Bürgerinitiative „NATÜR(lich) Bieber-Waldhof e. V.“ nehmen wir im Rahmen der ersten Offenlage zum Entwurf des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) Stellung.
Wir nutzen damit ausdrücklich die vorgesehene Möglichkeit der frühzeitigen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der regionalen Planung. Unsere Stellungnahme richtet sich gegen die im Planwerk weiterhin vorgesehene Wohnbebauung im Bereich Offenbach-Bieber / Waldhof-West.
1. Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen sind verbindlich zu schützen
Der gemeinsame Textteil von RPS und RegFNP formuliert unter Kapitel 4 „Klima“, Punkt 4.1-1 eindeutig:
„In den Vorranggebieten für besondere Klimafunktionen haben die Erhaltung und Sicherung der Funktionen als Kalt-/Frischluftentstehungsgebiet bzw. als Luftleitbahn Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen. In ihnen sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die diese Funktionen beeinträchtigen können, unzulässig.“
Diese Festlegung stellt ein Ziel der Raumordnung dar. Sie ist nicht lediglich abwägungsfähig, sondern verbindlich. Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen sind demnach von Bebauung freizuhalten, sofern diese die Klimafunktion beeinträchtigt.
2. Landesweite Klimaanalyse Hessen: Waldhof-West ist vollständig hoch klimarelevant
Die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Klima im RPS basiert auf der landesweiten Klimaanalyse Hessen, die mittels eines dreidimensionalen meteorologischen Strömungsmodells erstellt wurde. Ziel dieser Analyse ist ausdrücklich,
„die human-bioklimatischen und thermischen Bedingungen für eine möglichst große Anzahl der Bevölkerung zu erhalten.“
Für das Gebiet Bieber-Waldhof-West kommt die Klimaanalyse zu einem eindeutigen Ergebnis:
- Die Fläche ist Teil eines klimatisch hochwirksamen Ausgleichsraums.
- Sie dient der Kaltluftentstehung und ist Bestandteil einer Luftleitbahn, die zur nächtlichen Durchlüftung thermisch stark belasteter Siedlungsbereiche Offenbachs beiträgt.
- Von der untersuchten Gesamtfläche von rund 21,7 ha verbleibt keine Teilfläche, die aus klimatischer Sicht als unkritisch oder für eine Bebauung geeignet bewertet wird.
Damit ist die Grundlage für die Ausweisung als Vorranggebiet Klima eindeutig gegeben.
3. Vorranggebiet Klima bedeutet Ausschluss von Siedlungsentwicklung
Die Klimaanalyse Hessen unterscheidet klar zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Für Vorranggebiete gilt:
„In Vorranggebieten für besondere Klimafunktionen ist eine Bebauung grundsätzlich zu unterlassen.“
Für Waldhof-West ist diese Aussage eindeutig relevant, da die Fläche flächendeckend klimawirksam ist. Eine Teilbebauung würde die Gesamtfunktion des Klimaraums beeinträchtigen. Die planerische Logik des RPS verlangt daher den vollständigen Verzicht auf neue Wohnbebauung an dieser Stelle.
4. Kritische Würdigung der offiziellen Stellungnahme der Stadt Offenbach
In der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stellungnahme zum RPS/RegFNP führt die Stadt Offenbach aus, dass auf Grundlage eines von ihr beauftragten Klimagutachtens eine „klimaverträgliche Entwicklung“ des Baugebiets Bieber-Waldhof-West möglich sei und daher eine Abstufung des Vorranggebiets in ein Vorbehaltsgebiet erfolgen solle.
Dieser Schlussfolgerung widersprechen wir ausdrücklich.
5. Das städtische Klimagutachten bestätigt Risiken – es widerlegt die Klimarelevanz nicht
Das von der Stadt Offenbach beauftragte Gutachten („Klimatische Auswirkungen im Wohnquartier Bieber-Waldhof-West“) ist der Stellungnahme beigefügt. Eine sorgfältige Auswertung zeigt, dass dieses Gutachten keineswegs belegt, dass eine Bebauung klimatisch unproblematisch wäre.
Vielmehr hält das Gutachten u. a. fest:
- dass Erwärmungen auftreten,
- dass die Kaltluftwirkung in Richtung Gewerbegebiet und Kernbereich von Bieber abgeschwächt wird,
- dass der Nordteil der bestehenden Bebauung Waldhofs schlechter belüftet wird, da er im Lee der Neubebauung liegt.
Damit beschreibt das Gutachten konkret negative Auswirkungen, die aus der Bebauung resultieren.
6. Begrünungs- und Steuerungsmaßnahmen ersetzen keine Klimafunktionsfläche
Das Gutachten stellt klar, dass eine vermeintliche „Klimaverträglichkeit“ nur unter zahlreichen Annahmen erreichbar wäre, u. a.:
- sehr geringe Versiegelung,
- Vermeidung von Riegelwirkungen,
- umfassende Dach- und Fassadenbegrünung,
- gezielte Öffnungen in Baukörpern.
Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, dass diese Maßnahmen die Klimafunktion nicht vollständig kompensieren können und insbesondere bei sommerlichen Hitzewetterlagen negative Effekte verbleiben.
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist entscheidend:
Ein Vorranggebiet Klima dient dem Erhalt bestehender Klimafunktionen, nicht deren nachträglicher Abschwächung mit Kompensationsmaßnahmen.
7. Biodiversität und ökologische Verbundräume
Unabhängig von der Klimafunktion stellt Waldhof-West einen ökologisch wertvollen Landschaftsraum dar. Das Gebiet ist Teil eines größeren Biotopverbunds zwischen Lohwald, Käsmühle, Bieberauen und dem Mühlheimer Wald.
Fachliche Einschätzungen aus dem Naturschutz – u. a. aus dem NABU-Umfeld – bestätigen:
- hohes Entwicklungspotenzial für Flora und Fauna,
- Bedeutung als Rückzugs- und Wanderraum,
- Möglichkeit der ökologischen Aufwertung durch naturnahe Bewirtschaftung und Vernetzung.
Eine Bebauung würde diesen Verbundraum dauerhaft zerschneiden und zu einem irreversiblen Verlust an Biodiversität führen. Ausgleichsflächen können diese Funktionen nicht ersetzen.
8. Zusätzliche Belastung durch Fluglärm
Hinzu kommt, dass Offenbach – und damit auch der Bereich Waldhof-West – zunehmend von Fluglärm betroffen ist. Mit der Einführung der neuen EU-weiten Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Flugplätzen (BUF) ergeben sich teils höhere berechnete Lärmbelastungen auch in weiter entfernten Anflugbereichen.
Diese Entwicklung muss in der regionalen Planung berücksichtigt werden. Die Ausweisung eines neuen Wohngebiets in einem Bereich, der gleichzeitig:
- klimatisch hochsensibel ist,
- als Kaltluftentstehungs- und Leitgebiet dient,
- und zusätzlich durch Fluglärm belastet wird,
ist aus Vorsorge- und Gesundheitsgründen nicht nachvollziehbar.
9. Schlussfolgerung und Forderung
Zusammenfassend stellen wir fest:
- Die landesweite Klimaanalyse Hessen stuft Waldhof-West eindeutig als hoch klimarelevant ein.
- Der RPS schließt Bebauung in Vorranggebieten für besondere Klimafunktionen aus.
- Das von der Stadt beauftragte Gutachten widerlegt diese Bewertung nicht, sondern bestätigt vielmehr, dass Bebauung zu Erwärmung und Verschlechterung der Belüftung führt.
- Biodiversität, ökologische Verbundfunktionen und zunehmender Fluglärm sprechen zusätzlich gegen eine Wohnbebauung.
Wir fordern daher nachdrücklich,
- die Festlegung als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen im Bereich Waldhof-West beizubehalten,
- die geplante Wohnbauflächendarstellung im RPS und RegFNP entsprechend zu korrigieren,
- und auf eine Bebauung dieser Fläche dauerhaft zu verzichten.
Die Regionalplanung trägt Verantwortung für den Schutz von Klima, Natur und Gesundheit – heute und für kommende Generationen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative
„NATÜR(lich) Bieber-Waldhof e. V.“
Anlage 1: Tabellarische Gegenüberstellung Stellungnahme Stadt Offenbach – Landesweite Klimaanalyse Hessen – Städtisches Klimagutachten Bieber-Waldhof-West
Kernaussage der Tabelle
Die landesweite Klimaanalyse Hessen liefert die maßgebliche fachliche Grundlage für die Festlegung als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen.
Das von der Stadt Offenbach beauftragte Klimagutachten widerspricht dieser Einordnung nicht, sondern bestätigt, dass eine Bebauung zu klimatischen Beeinträchtigungen führt.
Die städtische Schlussfolgerung, aus dem Gutachten eine klimaverträgliche Bebauung abzuleiten, ist daher fachlich nicht gedeckt.
Wir arbeiten stets an verschiedenen Projekten – meistens, um für unsere Kunden das Beste zu erreichen. Von Zeit zu Zeit experimentieren wir jedoch auch an völlig neuen Konzepten und Ideen.
Stellungnahme Offenbach 24.06.2025
Betrifft:
Antragsteller: Magistratsvorlage Nr. 2025-173 (Dez. I, Amt 13 und Dez. IV, Amt 60)
Hier:
Antrag auf Bürgerbeteiligung zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Bieber-Waldhof West – erhebliche formale und inhaltliche Mängel in der Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung
Sehr geehrter Damen,
sehr geehrte Herren,
als Bürgerinitiative „NATÜR(lich) Bieber-Waldhof“ wenden wir uns an Sie mit der dringenden Bitte, den Antrag auf Bürgerbeteiligung zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bieber-Waldhof West korrekt, rechtskonform und transparent zu behandeln.
Wir sehen im aktuellen Verfahren rund um die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung erhebliche formale, verfahrenstechnische und juristische Mängel, die einer Berücksichtigung bedürfen. Im Einzelnen:
1. Der in der Vorlage dargestellte Antrag (Anlage 1) entspricht nicht dem tatsächlich eingereichten Antrag
In Anlage 1 zur Vorlage des Magistrats (2025-00021183) wird ein Antragstext dargestellt, der nachweislich nicht dem von der Bürgerinitiative im Juni 2025 eingereichten Initiativantrag entspricht. Vielmehr handelt es sich bei Anlage 1 um eine Entwurfsfassung, die – wie auch im Dokument selbst dokumentiert – bereits am 26.11.2024 per E-Mail dem Amt für Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt wurde, mit der ausdrücklichen Bitte um Prüfung der formalen Kriterien.
Der endgültige Antragstext, mit deutlich mehr als den geforderten Unterschriften, wurde erst im Juni 2025 formgerecht eingereicht – mit einer abweichenden und deutlich erweiterten Begründung. Diese Version wurde nie Bestandteil der Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Dies stellt eine grobe Missachtung des Initiativrechts nach den Offenbacher Beteiligungsleitlinien dar.
2. Die Stellungnahme der Stadt (Anlage 2) basiert auf dem nie eingereichten Entwurf
Die in Anlage 2 enthaltene Stellungnahme der Verwaltung nimmt allein Bezug auf den veralteten und nie offiziell eingereichten Entwurf des Antragstextes. Die zentrale Begründung der Bürgerinitiative – insbesondere zur unzureichenden Beteiligung und der fehlenden Möglichkeit, das „Ob“ der Bebauung zu diskutieren – wird in der Stellungnahme vollständig ignoriert.
Dies stellt einen gravierenden Mangel dar: Die Bürgerinitiative hat im eingereichten Antrag explizit dargelegt, dass eine breite Diskussion auch über die Ablehnung der Bebauung im Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgen muss. Diese Perspektive wurde von der Stadt bisher nicht berücksichtigt – obwohl sie ein zentrales Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist.
3. Der Antrag ist unverändert der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen – nicht als Magistratsvorlage
Gemäß Leitsatz 7 der Offenbacher Leitlinien zur Bürgerbeteiligung gilt:
„Bürgerinnen und Bürger können Bürgerbeteiligung anregen. Einmal für Vorhaben, bei denen zunächst keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist oder für ganz neue Vorhaben. Die Entscheidung, ob der Antrag angenommen und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, trifft die Stadtverordnetenversammlung.
[…]
5 Die Servicestelle prüft, ob ein Antrag den oben genannten formalen Anforderungen (Einwohner, Alter, Anzahl Unterstützer) entspricht und stimmt sich mit den Ämtern zur Vorbereitung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ab.
6 Anschließend leitet sie den Antrag mit einem Vorschlag für ein Beteiligungskonzept über den Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung.“
Die aktuell vorgelegte Magistratsvorlage ist inhaltlich verändert, insbesondere durch die fehlerhafte Darstellung in Anlage 1 und durch eine Stellungnahme, die sich auf ein anderes Dokument bezieht. Damit ist sie nicht rechtskonform. Der Antrag muss als eigenständige Beschlussvorlage in der Originalfassung (Juni 2025) der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Weiter ist eben keine Bürgerbeteiligung vorgesehen, in der die Position der Bürgerinitiative behandelt werden konnte. Damit ist auch die Voraussetzung zur Anwendung des Leitsatzes 7 formal erfüllt.
4. Juristische Mängel im Hinblick auf die gesetzlich geforderte Ergebnisoffenheit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM)
Laut § 165 Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Vorfeld einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Folgendes vorgeschrieben:
Die Gemeinde hat vor dem Beschluss über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dies bedeutet: Die vorbereitenden Untersuchungen und Beteiligungsformate müssen ergebnisoffen geführt werden. Das schließt explizit auch die Möglichkeit ein, das Vorhaben grundsätzlich infrage zu stellen.
Die Begründung unseres Antrags weist auf die dokumentierten Einschränkungen in den bisherigen „Baulanddialogen“ hin – etwa:
- Protokoll der Auftaktveranstaltung vom 25.09.2021, Seite 5:
> „… dass über diese grundsätzliche Frage [Ablehnung der Bebauung] nicht in den Workshops diskutiert werden wird.“
- Ergebnisveranstaltung am 08.12.2021, Seite 14:
> „… dass im Rahmen der Baulanddialoge nur noch über das 'Wie' und nicht über das 'Ob' der Gestaltung des Gebiets gesprochen werden konnte.“
Die Verwaltung argumentiert in Anlage 2, dass die bisherigen Beteiligungsformate den Anforderungen des § 165 BauGB entsprächen. Dies ist juristisch fragwürdig, da dokumentiert wurde, dass die Grundsatzfrage systematisch ausgeschlossen wurde.
Weiter ist festzuhalten, dass Vorbereitende Untersuchungen grundsätzlich ergebnisoffen sein müssen. Dies ist gemäß der derzeit vorliegenden Stellungsnahme in Anlage 2 definitiv nicht der Fall.
5. Forderung: Korrektur des Verfahrens und rechtskonforme Behandlung des Antrags
Wir fordern daher:
Die Stadtverordnetenversammlung muss über den tatsächlich eingereichten Antrag in seiner Originalfassung vom Juni 2025 entscheiden.
Die aktuelle Vorlage des Magistrats ist zurückzuziehen, da sie auf einem nicht eingereichten Entwurf basiert.
Eine neue, korrekte Beschlussvorlage ist vorzulegen – inklusive einer sachgerechten und juristisch geprüften Stellungnahme, die sich auf den echten Antrag bezieht.
Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung und die gesetzlichen Vorgaben des BauGB müssen eingehalten werden. Eine verwaltungsseitige „Bearbeitung“ oder Umdeutung von Initiativanträgen ist mit dem demokratischen Beteiligungsrecht nicht vereinbar.
Abschließend möchten wir betonen, dass Bürgerbeteiligung nur dann glaubwürdig ist, wenn sie transparent, ergebnisoffen und respektvoll mit den Anliegen der Bürgerschaft umgeht. Wir bitten Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Offenbach, auf die Einhaltung dieser Grundprinzipien zu achten und dem formalen sowie demokratischen Anspruch gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof
Andrea Rupp Peter Janat
Sprecherin Sprecher
Pressemitteilung vom 20.06.2025
Jetzt mitreden statt überrollen lassen“ – Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof reicht ersten Antrag auf Bürgerbeteiligung nach Initiativrecht ein
Offenbach – Ein deutliches Signal aus der Bürgerschaft: Die Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof hat am 09.06.2025 206 Unterschriften sowie einen formellen Antrag auf Bürgerbeteiligung bei der Stadt Offenbach eingereicht – und nutzt damit als erste Initiative überhaupt das Initiativrecht gemäß den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung. Demnach können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach die über 6 Jahre alt sind (Wählbarkeit für das Jugendparlament) eine Bürgerbeteiligung beantragen. Für die Einleitung des Prozesses ist die Unterstützung von 142 Einwohnerinnen und Einwohnern (Doppelte Anzahl Stadtverordnete) erforderlich.
Eingereicht wurde der Antrag vom Sprecher der mit über 660 Mitgliedern größten Bürgerinitiative Offenbachs. Die Forderung ist klar: Keine Bebauung Waldhof West – und keine Entscheidung ohne echte Beteiligung der Menschen vor Ort.
Die Initiative lehnt die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme aus ökologischen, klimatischen und finanziellen Gründen strikt ab. Die Bebauung gefährde Natur- und Artenvielfalt, die biologische Vernetzung, untergrabe den Klimaschutz und sei für die Stadt Offenbach ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko. Vor allem aber: Die Bürgerinnen und Bürger wurden bisher nicht fair beteiligt.
„In den bisherigen Beteiligungsformaten durfte man nur darüber sprechen, wie gebaut werden soll – aber nicht, ob überhaupt gebaut werden soll“, kritisiert Peter Janat Sprecher der Bürgerinitiative. Das widerspreche dem Geist der Offenbacher Leitlinien ebenso wie dem Baugesetzbuch, das im Rahmen vorbereitender Untersuchungen eine frühzeitige, umfassende und ergebnisoffene Beteiligung vorschreibt.
Laut § 169 BauGB müssen bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen unter anderem die §§ 137–139 BauGB angewendet werden – also die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Einbindung öffentlicher Stellen. Diese Rechte sieht die Bürgerinitiative in der aktuellen Planung nicht gewahrt.
Der Antrag ist nun der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen – noch vor Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen, wie es rechtlich geboten ist. Die Bürgerinitiative richtet deshalb einen deutlichen Appell an die Kommunalpolitik: „Gerade jene Fraktionen, die sich regelmäßig für mehr Bürgerbeteiligung stark machen, müssen jetzt Farbe bekennen. Wer Beteiligung fordert, darf sie nicht ablehnen, wenn sie tatsächlich eingefordert wird.“ So Andrea Rupp, ebenfalls Sprecherin von NATÜR(lich) Bieber-Waldhof.
Die Bürgerinitiative erwartet eine klare, demokratische Entscheidung im Sinne der Bevölkerung – und ein Ende der symbolischen Beteiligung ohne echte Mitbestimmung.
Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof
Andrea Rupp Peter Janat
Sprecherin Sprecher
Pressemitteilung vom 19.06.2025
Millionenaufwand für Ausgleich - Bauplan stoppen!
Das aktuelle ökologische Gutachten (14. Dezember 2022) belegt klare artenschutzrechtliche Konflikte im geplanten Baugebiet „Bieber Waldhof West". Neben dem Vorkommen von acht streng geschützten Fledermausarten, Haselmaus, Hirschkäfer u. a. wurde ein BiotopwertDefizit von
2 079 471 Wertpunkten ermittelt ([offenbach.de][1]). Dieses Defizit muss gemäß § 15 BNatSchG durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden - mit enormen Kostenfolgen für die Stadt:
Kostenüberlegungen zur Ausgleichsbilanz:
Szenario €/Wertpunkt (WP) Gesamtkosten (ca.)
Sparsamer Ansatz 3 €/WP 2 079 471 X 3 € = 6,24 Mio. €
Realistischer Mittelansatz 5 €/WP 2 079 471 × 5 € = 10,40 Mio. €
Umfangreicher Ansatz 8 €/WP 2 079 471 × 8 € = 16,64 Mio. €
Empfehlung: Mit 5-6 €/WP (also ca. 10-12 Mio. €) ist ein realistischer Planungswert anzusetzen.
Zusatzkosten für Spezialmaßnahmen (u. a. Ersatzquartiere für Fledermäuse, Erhalt/ Neupflanzung der 37 Höhlenbäume, Tümpel für Amphibien, Streuobstwiesen): 0,5-1,5 Mio. €.
Die Bürgerinitiative fordert:
1. Sofortiger Baustopp: Keine irreversible Zerstörung schutzbedürftiger Lebensräume!
2. Nachhaltige Alternativprüfung: Suche nach Standorten ohne artenschutzrechtliche
Konflikte.
3. Transparente Kostenrechnung: Offenlegung der erwarteten Ausgleichskosten in Höhe von mind. 6 Mio. bis max. 17 Mio. € - Gelder, die der Stadt andernfalls fehlen.
„Die Stadt Offenbach riskiert nicht nur die Vernichtung eines wertvollen BiotopMosaiks. Sie muss auch Millionen Euros für Ausgleich ausgeben, statt u.a. in Schulen, Kitas und sozialen Wohnungsbau zu investieren."
Andrea Rupp
Peter Janat
[1]: https://www.offenbach.de/buerger_innen/bauen-wohnen/wohnen/ wohnungsbauprojekte/bieber-waldhof-west/faq-bww.php.media/ 212569/221214_G750_GA-Artenschutz_Oekol-Gutachten.pdf "Ökologisches-Gutachten_Nachhaltiges-Baugebiet-Bieber-Waldhof-West"
Protokoll
zur Sitzung des Ausschusses Umwelt, Stadtplanung und Verkehr (USV)
am 30.10.2024, 18:00 Uhr, im Rathaus Saal III
Teilnehmer: Die VertreterInnen aus den politischen Parteien, VertreterInnen des Stadtplanungsamt, Planungsdezernent Paul Gerhard Weiss, Bürgermeisterin Sabine Groß
BI- VertreterIn als Gäste: Katja Zech, Daniel Löbig, Peter Janat, Daniel Wiljotti, Christoph Rupp,
Zu Beginn der Sitzung teilt Herr Weiss mit, der Leiter des Stadtplanungsamtes Herr Valerius wird zum 01.11. die Stadt verlassen und künftig in Rüsselsheim als Stadtrat tätig sein.
Aus der Fluglärmkommision berichtet Herr Weiss, es gibt ständig und zunehmend, vor allem in den Sommermonaten, Ausnahmegenehmigungen in den Randzeiten (ab 23:00 Uhr und ab 5:00 Uhr) des Nachtflugverbotes. Die Planfeststellung ist in diesem Bereich “nicht nachhaltig erfolgreich“ und müsste nachgebessert werden, wie z.B. in Berlin. Es werden zunächst die Flugpläne der Airlines geprüft, eine Veränderung der aktuellen Situation dauert sicherlich noch Jahre.
Anmerkung der Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof:
Nicht erwähnt wurde, dass der neuste Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) / Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main am 28.10.2024 veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang wurde unerwähnt gelassen:
Die EU hat eine neue Berechnungsmethode für Umgebungslärm eingeführt, die sogenannte „Berechnungsmethode für die Berechnung von Umgebungslärm an Flugplätzen“ (BUF), die seit 2022 angewendet wird. Diese ersetzt die vorherige Methode (VBUF) und verwendet präziserer Flugzeugkategorien und aktualisierte Emmisionsprofile, um den Fluglärm realistischer abzubilden. Die neue Methode führt dazu, dass in weiter vom Flughafen entfernten Anflugbereichen (zwischen 10 und 30 km) teils deutlich höhere Lärmbelastungen berechnet werden, was besonders in Offenbach zu einer Ausweitung der lärmbelasteten Gebiete führt. Die berechneten Werte sind um bis zu 5 db höher als zuvor abgebildet. Durch diese Auswirkungen ergeben sich auch für Offenbach signifikante Auswirkungen auf die Planung und Maßnahmen zum Lärmschutz, gerade auch in Bezug auf das geplante Baugebiet Waldhof West.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Sabine Leithäuser, führt ein zum Tagesordnungspunkt 2
„Sachstandsbericht SEM Bieber-Waldhof
hierzu: Frau Rüber-Steins (Amt 60)“
Es folgt eine Präsentation unter dem Titel:
Nachhaltiges Wohnumfeld „Bieber Waldhof West“
In der Chronologie zur Entwicklung, wird Verständnis gezeigt, dass der Wunsch der pol. Vertreter zu einem aktuellen Sachstand nachvollziehbar sei, seit der letzten Beschlussfassung 25.08.2021 erfolgte keine weitere Information an die Stadtverordneten.
Erläutert wird die Möglichkeit einer SEM, die den Wohnungsmangel zum Wohl der Allgemeinheit reduziert.
Hinweis: aus Ffm
Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM)?
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Instrument der Stadtentwicklung (§ 165 ff. BauGB). Durch sie kann die Stadt große städtebauliche Projekte wie neue Quartiere zügig entwickeln. Voraussetzung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist der Nachweis, dass das städtebauliche Ziel mit anderen städtebaulichen Instrumenten nicht zu erreichen ist.
Der Baulanddialog 2021 mit seinen Ergebnissen und den beauftragten Begutachtungen war bei der Präsentation der Chronologie ebenfalls angeführt.
Hinweis:
Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass „der Baulanddialog auch formal zu einem Zeitpunkt außerhalb und vorab eines gesetzlichen Verfahrens statt fand.“ Also bisher keine öffentliche Beteiligung nach §165 BauGB darstellt.
Auf die später gestellte Frage, wann denn eine Bürgerbeteiligung geplant sei, antwortete der Dezernent: „Im Zuge des B-Planverfahrens.“
Hinweis:
Beteiligung der Öffentlichkeit in Ffm Nordwest:
Während des gesamten Prozesses führen wir mit Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Initiativen einen Dialog auf Augenhöhe. Sie werden eingebunden und finden mit ihren Erfahrungen, Meinungen und Vorstellungen Gehör. Auch ihr lokales und weiteres fachliches Wissen ist gefragt!
Beteiligung der Bürger in OF, Homepage:
Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ durch die Stadt. Zu diesen zählen die städtebauliche Planung und damit verbundene Fachgutachten einschließlich der Beteiligung der Bürger an der Planung sowie berührter Institutionen und Behörden.
Der Entwurf 2019 wurde dahingehend verändert, dass der Einzelhandel EDEKA aus dem Konzept genommen wurde und es leichte Verschiebungen im Rahmen der geplanten Bebauung gibt.
- Ab 2025 wird mit dem Abschluss der „Vorbereitenden Untersuchungen“ kalkuliert.
- Die folgenden Gutachten - als Teil der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“- wurden kurz erläutert mit dem Hinweis, dass noch vertiefende Gespräche geführt werden und TÖB (Träger öffentlicher Belange) noch gehört wurden müssten.
- Geothermie-Nutzung 2023 ist möglich
- Arten- und Biotopschutz 2019 nur formale Einordnung
- Niederschlagsmanagement 2022/2023 schlägt fünf Versickerungsmulden vor, Dachbegrünung und Zisternen sollen Vorzugsvariante werden
- Energiekonzept2024 ist am Entstehen
- Verkehrsanbindung/Leistungsfähigkeit von 2019 zeigt Überlastungspunkte, kein Problem
- Klimagutachten mit geringen Auswirkungen auf den Bestand mit tw. positiven Effekten-Abkühlung durch (Gebäude-)Verschattung
- Städtebauliches Konzept/soziale Bildungsstruktur sieht neue Kita vor, die Schule Bieber Nord sei fußläufig erreichbar, weitere Angebote durch gemeinschaftliche Wohnprojekte
- Wertgutachten mit folgenden Eigentümeranfragen bis Ende 2024
Hinweis: Es sind noch nicht im Gespräch u.a.: RegFNP- Änderung, Lärmgutachten, Archäologie, Altlasten, Finanzierung…
Hinweis:
Mit dem Einleitungsbeschluss (25.08.2021) beginnen die s.g. Vorbereitenden Untersuchungen (VU).
Quelle : -Das Verfahren- Stadtentwicklung Marienberg-Stadt Nürnberg:
„Die Vorbereitenden Untersuchungen ermitteln alle für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme relevanten sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge. Ein wesentlicher Teilaspekt ist es dabei, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu ermitteln und zu fördern. Aufgrund des erheblichen Analyseumfangs und auch wegen der anzustrebenden Neutralität wird eine Durchführung hier durch erfahrene, leistungsfähige externe Fachleute bearbeitet. “
Vorstellung „Realisierungsmodell“ Stadt als Träger oder Treuhändischer Entwickler hier befindet sich die Stadt noch in einer Prüfungsphase. Im Haushalt 2024-2026 sollen mit jeweils €1Mio. die Anfinanzierung der Grundstücke erfolgen. Eine juristische Prüfung zur Sicherung der Finanzierung läuft.
Zur aktuelle Verkaufsbereitschaft der Eigentümer gefragt: In den laufenden Gesprächen zeigt sich bei 30% eine entsprechende Bereitschaft. Dieses Ergebnis bezeichnet der Planungsdezernenten ausdrücklich als „gutes Ergebnis“.
Ob dies auch 30% Grundstücksverfügbarkeit bedeutet wird nicht erläutert.
Hinweis:
BBSR-Online-Publikation „Die meisten städtebaulichen Vorhaben wurden in großen und mittelgroßen Städten realisiert, überwiegend auf innerstädtischen Konversions- und Brachflächen.“
Im Baugebiet Ostfeld in Wiesbaden/Mainz, derzeit läuft der Ideenwettbewerb sind aktuell 60% der Baufläche in öffentlicher Hand.
Andere Kommunen erwerben weitere notwendige Grundstücke nach Abschluss/ Zwischenbericht der vorbreitenden Untersuchung
Meinung der Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof:
Die Bürgerinitiative lehnt die Bebauung in Bieber Waldhof West weiter entschieden ab. Der Planungsprozess zieht sich endlos hin, Begründungen werden ohne Anpassung wiederholt, und es fehlt an Personal und Erfahrung, um bestehende Probleme zu lösen. Offensichtlich erkennbare Konflikte mit bisherigen Beschlussfassungen werden ignoriert und wesentliche ökologische Fragen zur Stadtentwicklung bleiben unbeachtet. Bürgerbeteiligung ist nicht gewünscht.
Die Interessen und Bedürfnisse der Bieberer bleiben auf der Strecke. Statt auf die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen der aktuellen Bevölkerung einzugehen, werden nur die Wachstumsvisionen der Stadtpolitik verfolgt. Das vermeintlich nachhaltige Baugebiet ist eine Illusion: Investoren werden die hohen Grundstücks- und Erschließungskosten abschrecken, und der Haushalt der Stadt wird zusätzlich belastet.
Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass Frau Rüber-Steins auch erwähnte, dass die Vorbereitenden Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt werden, eine Bebauung dort zu ermöglichen, da dies aufgrund der bislang stattgefundenen Abstimmungen im Parlament der politische Wille sei. Dies steht diametral im Gegensatz zu den Aussagen im BauGB. Eine ergebnisoffene Durchführung ist essentiell um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte neutral und umfassend berücksichtigt werden. Dies schützt die Kommune vor rechtlichen, finanziellen und umweltbezogenen Risiken. Wir freuen uns, den eine voreingenommene und/oder unvollständige Untersuchung gefährdet das Projekt sehr stark.
Wir glauben nicht, dass die Bebauung in Bieber Waldhof West wirklich dem Wohl der Allgemeinheit dient. Im Gegenteil – sie gefährdet die Lebensqualität aller Bieberer und ignoriert die lokalen Bedürfnisse. Daher sagen wir: Nein zur Bebauung in Bieber Waldhof West.
Pressemitteilung vom 30.07.2024
Paul-Gerhard Weiß im Juni 2024
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Pressemitteilung vom 07.06.24
Die Bürgerinitiative kritisiert voreiligen Grundstückserwerb durch die Stadt Offenbach – Keine Bebauung ohne abgeschlossene Untersuchungen und Finanzierungskonzept!
Die Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber Waldhof-keine Bebauung Waldhof-West ist über die jüngsten Pläne der Stadt Offenbach und die daraus folgenden Konsequenzen entsetzt. So sollen nach den jüngsten Plänen der Stadt Offenbach, die Grundstücke im Bereich Waldhof-West für 225 € pro Quadratmeter erworben werden, obwohl die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 BauGB noch nicht abgeschlossen sind und kein Finanzierungskonzept für die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorliegt.
Hintergrund:
Die Stadt Offenbach plant, im Bieber-Waldhof-West eine umfangreiche Neubebauung (150.000 m² Untersuchungsbereich) durchzuführen. Die betroffenen Flächen bestehen derzeit aus wertvollen Acker- und Naturflächen, die teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegen und eine wichtige Rolle für die Biodiversität und das lokale Klima spielen.
Unsere Forderungen:
Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen: Bevor irgendwelche Grundstücksankäufe getätigt werden, müssen die vorbereitenden Untersuchungen vollständig abgeschlossen sein. Diese Untersuchungen sind notwendig, um die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Bebauung umfassend zu bewerten. Ohne diese fundierte Grundlage sind Entscheidungen über Grundstücksankäufe verfrüht und unverantwortlich.
Finanzierungskonzept: Ein klares und transparentes Finanzierungskonzept für die gesamte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme muss vorliegen, bevor weitere Schritte unternommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wie diese kostspieligen Maßnahmen finanziert werden sollen und welche finanziellen Risiken damit verbunden sind.
Schutz der Naturräume: Die betroffenen Flächen sind von unschätzbarem Wert für die lokale Fauna und Flora sowie für die Klimafunktion. Eine Bebauung in diesem Gebiet könnte irreversible Schäden verursachen und die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen.
Stimmen der Bürgerinitiative:
„Unsere Natur- und Kulturlandschaft darf nicht ohne Rücksicht auf Verluste zerstört werden. Die Stadt muss sicherstellen, dass alle ökologischen und sozialen Belange umfassend berücksichtigt werden“, sagt Andrea Rupp, Sprecherin der Bürgerinitiative.
„Es ist unverantwortlich, dass die Stadt Offenbach bereits jetzt Grundstücke zu überhöhten Preisen erwerben will, obwohl die grundlegenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Wir fordern Transparenz und ein ordentliches Verfahren, bevor solche weitreichenden Entscheidungen getroffen werden“, sagt Peter Janat, Sprecher der Bürgerinitiative
Aufruf an die Stadtverwaltung:
Wir fordern die Stadt Offenbach auf, die Grundstücksankäufe sofort zu stoppen, bis die notwendigen Untersuchungen abgeschlossen und ein solides Finanzierungskonzept vorgelegt wurden. Die Interessen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schutz unserer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft müssen oberste Priorität haben.
Für weitere Informationen oder Interviews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung vom 19.11.23
Rückblick und Ausblick auf erfolgreiches Engagement von „NATÜR(lich) Bieber – Waldhof, Keine Bebauung Waldhof West „ (BI)
Am Donnerstag, den 15.11. 2023 trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative in der kath. Kirche St. Hildegard zur Mitgliederversammlung getroffen.
Der aktuelle Stand zur geplanten Bebauung, die bisherigen Aktivitäten, die Mitgliederentwicklung, das weitere Vorgehen und künftige Aktionen der Bürgerinitiative wurden abwechslungsreich und sehr informativ präsentiert. Dank und Anerkennung gab es für den alten Vorstand sowie einstimmige Zustimmung für bisherige und neue Vorstandsmitglieder.
Das Mitwirken beim Fest der Bieberer Vereine, der attraktive Stand beim Gewerbemarkt und auch der Nikolausmarkt sollen fortgeführt werden. Weiterhin wird es das Feldkaffee und die Müllsammelaktionen der inzwischen auf über 600 Mitglieder angewachsenen Bürgerinitiative geben.
Während immer mehr Gemeinden eine Abkehr vom Wachstumspfad, ja sogar eine neue Bescheidenheit vorleben, aktuelles Beispiel Mühlheim, setzen die lokalen Politiker in Offenbach immer noch auf das Wachstum auf der grünen Wiese.
Neue Siedlungsbeschränkung durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, stetige Trinkwasserknappheit, zunehmende Sensibilisierung für Sicherung und Ausbau der Biodiversität und auch die minimale Bereitschaft der Bieberer Grundstückseigentümer, sich an der geplanten Städtebaulichen Erschließungsmaßnahme zu beteiligen, dies sind alles weitere, gute Argumente für die erfolgreiche BI-Arbeit. Über Bieber hinaus soll künftig auch in anderen Stadtteilen für -Keine Bebauung in Bieber Waldhof West- geworben werden, so der Ausblick.
Für den Vorstand
Andrea Rupp und Peter Janat
Der neue Vorstand:
stehend von links: Andrea Rupp, Daniel Wiljotti, Peter Janat, Christoph Rupp, Daniel Löbig, Silvia Ripberger, Holger Herbig, Petra Ott, Wolfgang Glaab
davor von links: Annette Metternich, Günter Doll, Katja Zech
Pressemitteilung vom 09.07.2023
Dr. Felix Schwenke: „Keine neuen Flächen auf der grünen Wiese!“ – Das Aus für Waldhof - West
Gute, klare Aussage von unserem Oberbürgermeister während der TOP 100-Veranstaltung im 30. Stock des City Towers am 13. Juni. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke erläutert die Strategie bei der Verwertung von Flächen durch eine verlässliche Aufteilung in Wohnen und Gewerbe.
„Dabei versiegeln wir keine neuen Flächen auf der grünen Wiese, sondern wir verwerten vorhandene Flächen, was ökonomisch wie ökologisch sinnvoll ist.“, so Dr. Felix Schwenke.
Mit dieser Aussage bekennt sich der oberste Planer der Stadt ganz deutlich dazu, dass es in Bieber Waldhof-West keine Bebauung geben kann.
Die Einsicht, dass Bauen auf der grünen Wiese in Waldhof West weder ökologisch noch ökonomisch sinnhaft ist, war 2019 der Anlass zur Gründung der Bürgerinitiative NATÜR(lich) Bieber-Waldhof – Keine Bebauung Waldhof-West“.
Der Oberbürgermeister gibt mit seiner Aussage Lösungen in der Stadtentwicklung vor, die zum notwendigen Handeln durch die Klimaveränderung folgerichtig sind. Dabei ist insbesondere zu erwähnen: Das Erhalten und Stärken von Naherholungsräumen, das Schützen von Frischluftentstehungsgebieten, Fördern der vorhandenen Biodiversität, Sichern von Grundwasserentstehungsgebieten. So kann man den ökonomischen und sozialen Aspekten Offenbachs gerecht werden.
Die Vitalität der Stadtentwicklung bleibt gegeben, denn die Stadtentwicklung innerhalb der bebauten Ortslage gibt ausreichend Möglichkeiten.
Noch sind auf Basis der bestehenden Stadtverordnetenbeschlüsse und der Verwendung von Landeszuschüssen keinerlei nennenswerte Arbeiten oder Investitionen von der Stadtverwaltung getätigt worden. Ein wirtschaftlicher Schaden bei einen Bau- und Planungsstopp in Waldhof-West ist also nicht gegeben. Vielmehr werden damit Kapazitäten frei für die Fortführung der Innenentwicklung unserer Stadt und den notwendigen Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels im Bestand.
Andrea Rupp
Peter Janat
Naturschützer gegen neue Bebauungspläne
14.4.2023, Offenbach Post
Naturschützer gegen neue Bebauungspläne
14.4.2023, Offenbach Post